Whistleblower-Richtlinie

Grundsatzerklärung

  1. Allgemein
    • Als Whistleblower wird eine Person bezeichnet, die jemanden informiert oder etwas stoppt, oder die ein Fehlverhalten innerhalb des Unternehmens öffentlich macht. Es kann sich auch um eine Person handeln, die ihres Rechts beraubt wurde, sei es materiell, intellektuell oder in Bezug auf Normen und gute Sitten, und eine psychische, physische oder finanzielle Beeinträchtigung nach sich zieht.
    • Eine solche Person kann „das Problem“ über formale Kanäle oder anonym ansprechen. In jedem Fall hat sie Anspruch auf Schutz nach dem Whistleblower Protection Act 2015.
  2. Richtlinie
    • CONTINUITY verpflichtet sich zum Schutz von Whistleblowern. CONTINUITY wird keine Vergeltungsmaßnahmen gegen einen Mitarbeiter ergreifen, der in gutem Glauben einen Protest oder eine Beschwerde gegen eine Praxis/Beamten von CONTINUITY vorgebracht hat.
    • Whistleblower werden über die Maßnahmen, die aufgrund ihrer Beschwerden ergriffen wurden, auf dem Grundsatz eines begründeten Informationsbedarfs auf dem Laufenden gehalten
  3. Whistleblowing-Tools/-Mittel
    • Bürgerversammlungen. In allen Stationen kann eine Bürgerversammlung abgehalten werden, bei dem alle Mitarbeiter die Möglichkeit haben, ihre Beschwerden zu äußern, Hinweise zu geben oder Vorschläge zu machen.
    • Kummerkasten. In den Stationen können an geeigneten Stellen Kummerkästen aufgestellt werden, die zum Einwurf von Beschwerden genutzt werden können. Die Entleerung der Boxen erfolgt durch den Personalsachbearbeiter oder eine vom Personaldirektor/Regionaldirektor beauftragte Person.
    • Direkte Korrespondenz. Ein potenzieller Hinweisgeber kann auch direkt mit dem Direktor der Personalabteilung unter folgender Adresse korrespondieren: C/O Director of HR, 7389 Lee Highway, Suite 207, Falls Church, Virginia 22042.
    • Eine Reklamation kann auf einem einfachen Stück Papier erfolgen.
    • Anonyme Beschwerden werden geprüft.
  4. Verfahren
    • Der Direktor der Personalabteilung hält eine Sitzung ab, an der alle offiziellen Vertreter der betroffenen Abteilungen teilnehmen, und die Personalabteilung bespricht das vom Beschwerdeführer angesprochene Problem.
    • Dringende Fälle werden im Schnellverfahren bearbeitet.
    • Die getroffene Entscheidung wird über die Befehlskanäle mitgeteilt/umgesetzt.
    • Das Führungsteam wird monatlich über die eingegangenen Punkte/Anregungen/Beschwerden, die eingeleiteten Aktionen und die ergriffenen Präventivmaßnahmen informiert.
    • Gegebenenfalls wird der Punkt vom Direktor der Personalabteilung vorgetragen.